Was sollte ich besitzen?

Pflichtversicherungen im Überblick

Die Auswahl der benötigten Versicherungen hängt von den individuellen Lebensumständen ab. Als Rentner benötigt man beispielsweise keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr. Es gibt eine Unterscheidung zwischen MUSS-, SOLL- und KANN-Versicherungen.

Inhaltsverzeichnis

Kfz-Versicherung

Die Kfz-Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn man in Deutschland ein Auto anmeldet. Der Nachweis einer entsprechenden Versicherung ist bei der Zulassungsstelle erforderlich. Diese Vorschrift besteht, da im Straßenverkehr erhebliche Schäden bei Unfällen entstehen können. Das Fahren ohne Versicherung stellt eine strafbare Handlung dar. Eine Kasko-Versicherung ist hingegen optional und deckt alle Schäden am eigenen Auto ab.

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Tierhalterhaftpflichtversicherung

Je nach Bundesland ist es für Hundehalter erforderlich, eine Tierhaftpflichtversicherung abzuschließen. Dies liegt daran, dass die normale Haftpflichtversicherung keine Schäden deckt, die durch den eigenen Hund verursacht wurden. Somit ist es notwendig, zusätzlich zur Haftpflichtversicherung eine separate Tierhaftpflichtversicherung abzuschließen.

Berufshaftpflichtversicherung

Bestimmte Berufsgruppen sind gesetzlich zur Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet, darunter Notare, Ärzte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Steuerprüfer. Wenn beispielsweise ein Steuerberater einem Mandanten falsche Informationen gibt, könnte dieser dadurch einen erheblichen finanziellen Schaden erleiden. In einem solchen Fall müsste der Steuerberater den entstandenen Schaden aus eigener Tasche begleichen. Ähnliches gilt für Ärzte, da Behandlungsfehler nicht ausgeschlossen werden können. Die Berufshaftpflichtversicherung ist daher für diese Berufe gesetzlich vorgeschrieben.

Die Privathaftpflichtversicherung ist als SOLL-Versicherung einzustufen. Sie ist beispielsweise relevant, wenn man als Radfahrer eine ältere Person verletzt und diese daraufhin Schmerzensgeld und Schadensersatz fordert. Ein weiteres Beispiel wäre, wenn man aus Versehen das Smartphone einer anderen Person beschädigt, beispielsweise beim Helfen beim Umzug. Auch die Gefahr, dass ein mitgebrachter USB-Stick am Arbeitsplatz einen Virus ins Firmennetzwerk einschleust, sollte nicht unterschätzt werden. Eine Privathaftpflichtversicherung ist sinnvoll, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Ihr Abschluss ist freiwillig.

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