Tipps zur ersten Steuererklärung

Erfolgreich durchstarten

Zusammengefasst: Wenn du über eigenes Einkommen verfügst, musst du – unter Berücksichtigung bestimmter Freibeträge – eine Steuererklärung abgeben. Das Finanzamt kann auch unabhängig von deiner Situation explizit eine Steuererklärung von dir verlangen. Üblicherweise musst du die Steuererklärung in den ersten sieben Monaten des Folgejahres abgeben.

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Die Pflicht zur Abgabe

Im Grunde genommen kann jeder freiwillig eine Steuererklärung abgeben (dies ist sinnvoll, wenn beispielsweise Rückerstattungen für getätigte Ausgaben im Rahmen eines Studiums erwartet werden). Verpflichtend ist dies für dich dann, wenn du selbstständig bist, eine Photovoltaikanlage betreibst, mehrere Minijobs gleichzeitig ausübst und dein jährliches Einkommen über dem Freibetrag (aktuell: EUR 12.250 für Singles) liegt. Zudem musst du beim Bezug von Lohnersatzleistungen (z.B. Kurzarbeitergeld) über EUR 410 im Jahr ebenfalls eine Steuererklärung abgeben. Verheiratete Personen können aufgrund der Steuerklasse ihres Ehepartners ebenfalls zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet sein. Kapitalerträge, die nicht mit der Abgeltungssteuer abgegolten wurden (z.B. Zinsen auf Auslandskonten), sowie nicht versteuerte Einkünfte aus anderen Quellen (Mieten, Renten) über dem Freibetrag von EUR 410 hinaus, verpflichten ebenfalls zur Abgabe einer Steuererklärung.

Abgabefristen

Üblicherweise musst du deine Steuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen. Fällt der 31. auf einen Sonntag, gilt der nächste Werktag als Fristende. Sollte die Frist nicht ausreichen, kannst du formlos eine Verlängerung beantragen. Falls du für die Steuererklärung einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragst, verlängert sich die Standardfrist auf Ende Februar des übernächsten Jahres. Für die freiwillige Steuererklärung hast du übrigens vier Jahre nach dem betreffenden Steuerjahr Zeit.

Absetzbare Kosten

Absetzbar – das bedeutet steuermindernd – sind in erster Linie die Werbungskosten. Alle im Zusammenhang mit deinem Beruf getätigten Ausgaben kannst du hier angeben, z.B. die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle oder Fortbildungskosten.

Zudem kannst du über den Punkt “Sonderausgaben” weitere (private) Ausgaben absetzen. Das Finanzamt akzeptiert üblicherweise unter anderem die Krankenversicherungsbeiträge, Spenden, Rentenversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen sowie Kitagebühren und Ausgaben für das Erststudium.


Des Weiteren kannst du im Einzelfall beim Punkt “Außergewöhnliche Belastungen” Ausgaben z.B. im Rahmen der Pflege eines nahen Angehörigen geltend machen. Auch Katastrophenschäden (z.B. die notdürftige Reparatur des Daches nach einem Sturm) oder Krankheitskosten (z.B. eine Beinprothese) fallen unter diesen Punkt und können die Steuerlast senken.


Zu guter Letzt kannst du unter dem Punkt “Steuerermäßigungen” bestimmte Dienstleistungen ebenfalls steuermindernd geltend machen (z.B. die Modernisierung der Heizungsanlage).

Wissenswertes

Erforderliche Unterlagen

Für deine erste Steuererklärung benötigst du mindestens deine Steuer-ID. Solltest du diese nicht mehr finden, kannst du dich einfach beim für dich zuständigen Finanzamt melden. Als Arbeitnehmer benötigst du deine Jahreslohnsteuerbescheinigung oder alle monatlichen Lohnbescheinigungen des betreffenden Jahres. Bist du selbstständig, musst du eventuell eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen (alle deine Einnahmen und Ausgaben dokumentiert) oder eine Bilanz vorlegen (in der Regel erfolgt dies über den Steuerberater).

Wenn du Ausgaben steuermindernd angeben möchtest, solltest du natürlich alle entsprechenden Nachweise (z.B. Krankenhausrechnungen und Quittungen) grundsätzlich parat haben. Wichtig: Diese musst du nicht mit der Steuererklärung einreichen. Allerdings kann das Finanzamt verlangen, dass du die entsprechenden Nachweise vorlegst. Zudem bist du verpflichtet, die Nachweise mindestens fünf Jahre (bei Selbstständigen: zehn) aufzubewahren und gegebenenfalls vorzulegen.
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